Willkommen in der Groove Bar

AGB’s für Ticketkäufer und Eventbesucher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ticketkäufe (AGBs)
– Letztes Update vom 26.10.2026

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Ok, wer liest schon gerne langweilige AGBs – in Zweifelsfall solltet ihr das trotzdem mal tun, damit ihr einen unbeschwerten Abend in der Groove Bar habt.

WEITERVERKAUF / RÜCKGABE TICKETS

Ein gewerblicher Weiterverkauf der Eintrittskarten ist nicht gestattet, ein nichtgewerblicher Weiterverkauf nur zu einem Preis in Höhe des Originalpreises der Eintrittskarten zuzüglich Vorverkaufskosten. Beim Verstoß gegen die vorgenannte Bedingung hat die Groove Bar das Recht den Zutritt zu der Veranstaltung ersatzlos zu verweigern. (Klartext: Die netten „Wiederverkäufer“ die auf eine „Wertsteigerung“ von Konzerttickets bei ausverkauften Topacts hofft – das könnt ihr knicken). Bei Konzert-, Musical-, Theater-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor. Dies bedeutet, dass Eintrittskarten von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen sind.

ALTERSBESCHRÄNKUNG / ZUTRITTSBESCHRÄNKUNG / BEKLEIDUNG

Wir lieben zwar Kinder (haben auch selbst welche), aber generell sind Konzerte und Partys in der Groove Bar, wenn nicht anders angegeben, für ein volljähriges Publikum. Wir sind ein unbestuhlter Musikclub mit einer entsprechenden Lautstärke und bewegungsfreudigem Publikum, der für Kinder nicht geeignet ist. Ausnahmen sind allenfalls bei bestuhlten Konzerten, bei Veranstaltungen speziell für Kinder/Jugendliche oder bei begleiteten Jugendlichen ab 16 Jahren möglich. Eltern haften für ihre Kinder.

Falls ihr also da eine „Ausnahme“ erreichen wollt, bitte um kurze Rückfrage unter info@groove.bar ob dies möglich ist – und das VOR Kartenkauf.

Generell behalten wir uns vor, Personen die stark alkoholisiert oder die den Ablauf der Veranstaltung stören könnten den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern bzw. müssen die Veranstaltung unverzüglich verlassen. Eine Erstattung des Ticketpreises findet in diesem Fall nicht statt.

Unsere Veranstaltungen sollen ein Ort sein, an dem sich alle wohl und sicher fühlen können. Das Tragen von Kleidung,  Symbolen oder Tattoos sowie Äußerungen mit rechtsextremem, rassistischem, xenophoben, misogynem, homophoben, gewaltverherrlichenden oder diskriminierendem Bezug sind in der Groove Bar untersagt. Dies kann auch für Kleidungsstücke gelten, die zwar strafrechtlich nicht verboten, aber als entsprechender Szenecode bekannt sind: Thor Steinar, 81 oder 88-Shirts/Tattoos, „Deutschland“ in Fraktur usw. (Normale Fussballtrikots sind natürlich nicht gemeint) Auch hier wird der Zutritt verweigert bzw. die Personen müssen die Veranstaltung unverzüglich verlassen. Eine Erstattung des Ticketpreises findet in diesem Fall nicht statt.

Ansonsten sind wir bei der Bekleidung relativ locker drauf. Jogginghose oder Badelatschen machen aber höchstens in einem entsprechendem Partykontext Sinn (also nur, wenn es als erwünschter Dresscode kommuniziert ist)

MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

Der obere Teil der Groove Bar ist im Prinzip barrierefrei (10cm Stufe am Einlass) – mittlerweile haben wir auch einen rollstuhlgerechten Sanitärraum. Bei ausverkauften/fast ausverkauften Konzerten werden wir die Möglichkeit, diesen Sanitärraum zu nutzen aus logistischen Gründen vermutlich NICHT anbieten können. Falls das wichtig für euch ist, fragt bitte vor Kartenkauf bei uns per Mail nach, wie es bei dem gewünschten Konzert ist.

Falls eine Begleitung notwendig ist, wird die Begleitperson eines Menschen mit Behinderung (in dessen Ausweis ein „B“ steht) von uns eingeladen und erhält freien Eintritt zum Konzert.

Diese Karte muss zu unserer und Eurer Planungssicherheit vorab reserviert werden, allerdings nicht über dieser Website, sondern nur per Mail an info@groove.bar.

Generell reservieren wir keine Sitzplätze, sollte dies für den Besuch des Konzerts nötig sein bitte vorab ebenfalls per Mail anmelden, so dass wir auch da eine Lösung finden.

SONSTIGE BESTIMMUNGEN / ANWENDBARES !

Reservierte, aber nicht abgeholte Karten können von der Groove Bar in Rechnung gestellt werden.
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen, die über den privaten Gebrauch hinausgehen sind nur nach vorheriger Absprache mit der Groove Bar gestattet. Bestimmte Regelungen kann es auch von Seiten des Künstlers geben.

Gleichzeitig fertigen wir, insbesondere bei Events, Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen, um sie zB für Social Media, Presse, Youtube oder Werbung zu gebrauchen. Mit dem Kartenkauf erklärt man sich mit dieser Regelung und einer Veröffentlichung auf diesem Wege einverstanden. Wir können zB kein Foto einer Menge an Fans löschen, nur weil man sich dort nicht gerne sehen will. Bei Einzelbilder kann man den Fotografen natürlich darauf hinweisen, das es nicht erwünscht ist.

Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucher. Dies gilt auch für Anweisungen, die sich auf den öffentlichen Straßenraum vor der Groove Bar beziehen. (Das Ordnungsamt verlangt vom Betreiber von Versammlungsstätten, auf ihre Gäste, im Sinne der Anwohner, auch in diesem Bereich einzuwirken).

Der Kunde bestätigt mit dem Erwerb bzw. mit der Reservierung einer Veranstaltungskarte, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und sie bindend akzeptiert. Am jeweiligen Veranstaltungsort gelten neben diesen AGB auch die AGB (einschließlich Hausordnung) der Groove Bar. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beiderseitige Verpflichtungen ist Köln.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt.

DIE NÄCHSTE PANDEMIE

Ok, die Coronajahre waren ziemlich schwierig. Sollte es (aus welchem Grund auch immer) wieder einmal zu Einschränkungen der Besucherzahl durch die Behörden kommen, gilt folgendes:

Wir versuchen nach Möglichkeit und in Absprache mit den Künstlern, das Programm so weit wie möglich aufrecht zu erhalten. Für den Fall, das mehr Tickets verkauft wurden als nach den dann geltenden Regeln erlaubt, dann werden diejenigen, die ihre Tickets als erstes gekauft haben, die Möglichkeit haben die Veranstaltung zu besuchen. Die anderen werden entschädigt.

Wir hoffen natürlich, das so etwa wie die Corona-Pandemie oder ähnliches nicht mehr vorkommt.